Die drei Wege im Überblick
Für den Fenstertausch in bestehenden Wohngebäuden kommen in Deutschland grundsätzlich drei Wege in Betracht. Welcher für Sie passt, hängt von Ihrem Gebäude, vom Umfang der Sanierung und von Ihrer persönlichen Situation ab.
| Weg | Worum es geht | Wo Sie informiert werden |
|---|---|---|
| Zuschuss für Einzelmaßnahmen | Förderung einzelner Maßnahmen an der Gebäudehülle im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Dazu gehört der Fenstertausch. | BAFA |
| Kredite und Programme der KfW | Förderkredite, zum Beispiel für umfassende Sanierungen oder ergänzend zu Einzelmaßnahmen. | KfW |
| Steuerliche Förderung | Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum, als Alternative zu einem Zuschuss. | Finanzamt oder Steuerberatung |
Daneben gibt es in manchen Bundesländern, Kommunen oder bei Energieversorgern eigene Programme. Es lohnt sich, auch dort nachzufragen.
Die wichtigsten Zahlen, Stand Oktober 2026
Zuschuss und Steuerbonus für Fenster
- Zuschuss
- 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben für Maßnahmen an der Gebäudehülle, dazu gehören neue Fenster und Fenstertüren.
- Technische Anforderung
- Fenster, Balkon- und Terrassentüren höchstens Uw 0,95 W/(m²K), Dachflächenfenster höchstens Uw 1,0 W/(m²K).
- iSFP-Bonus
- Plus 5 Prozentpunkte, aber nur mit einem individuellen Sanierungsfahrplan, ab dem Mindestinvestitionsvolumen der Richtlinie und nur für Ausgaben oberhalb der normalen Höchstgrenze.
- Steuerbonus
- Insgesamt 20 Prozent der Aufwendungen, verteilt auf drei Jahre, für selbst genutztes Wohneigentum mit Einbau durch ein Fachunternehmen.
Die Werte stammen aus der Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen vom 17. August 2026, die im Bundesanzeiger vom 27. August 2026 veröffentlicht wurde und mit Wirkung vom 21. Juli 2026 gilt, aus dem KfW-Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen in Version 11.0, gültig seit dem 16. September 2026, und aus § 35c Einkommensteuergesetz. Für barrierearme oder einbruchhemmende Fenster und für Fenster mit vorgeschriebener Sonderverglasung, etwa zum Schallschutz, gilt in der Förderung ein Höchstwert von Uw 1,1 W/(m²K). Einbruchhemmende Fenster müssen dafür mindestens die Widerstandsklasse RC2 erreichen. Was der Uw-Wert bedeutet, erklärt der Artikel Uw-Wert und warme Kante.
Bedingungen, die Sie kennen sollten
- Antrag vor Vorhabenbeginn: Den Zuschuss beantragen Sie, bevor das Vorhaben beginnt. Als Beginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Beratung und Planung dürfen vorher stattfinden.
- Vertrag mit Förderbedingung: Beim Antrag muss bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen, der unter der Bedingung der Förderzusage geschlossen wurde und das voraussichtliche Datum der Umsetzung nennt.
- Energieberatung: Für den Antrag ist eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte einzubinden.
- Luftdichter Einbau: Gefordert ist eine wärmebrückenreduzierte und luftdichte Ausführung mit Nachweisen. Macht die Maßnahme das Haus luftdichter, gehört ein Lüftungskonzept dazu.
- Eigenleistung: Bauen Sie selbst ein, werden nur die Materialkosten gefördert. Eine Energieeffizienz-Expertin, ein Experte oder ein Fachunternehmer muss die fachgerechte Ausführung bestätigen.
- Frist: Die Zusage für den Zuschuss gilt 36 Monate. In dieser Zeit muss die Maßnahme umgesetzt und nachgewiesen sein.
- Keine Doppelförderung: Zuschuss und Steuerbonus lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren.
Die richtige Reihenfolge
- Beraten lassen
Sprechen Sie mit einer Energieeffizienz-Expertin oder einem Experten. Sie kennen die aktuellen Programme und wissen, welche Anforderungen für Ihr Gebäude gelten.
- Konfiguration planen
Planen Sie die Fenster so, dass sie die Anforderungen erfüllen. Im Konfigurator sehen Sie den Uw-Wert für Konfigurationen mit bestätigten Daten. Bei Bluevolution 82 ist die 3-fach-Verglasung mit warmer Kante Standard.
- Vertrag mit Bedingung schließen
Schließen Sie den Liefer- oder Leistungsvertrag unter der Bedingung der Förderzusage, damit er nicht als Vorhabenbeginn zählt.
- Antrag stellen
Stellen Sie den Antrag mit den geforderten Nachweisen. Maßgeblich ist das Datum, an dem er bei der Förderstelle eingeht.
- Umsetzen
Lassen Sie die Fenster liefern und luftdicht einbauen. Beginnen Sie vor der Zusage, tun Sie das auf eigenes Risiko.
- Nachweise einreichen
Reichen Sie Rechnungen, Zahlungsnachweise und Bestätigungen fristgerecht ein und bewahren Sie alle Unterlagen auf.
Steuerbonus statt Zuschuss
Wer keinen Zuschuss beantragt, kann die Kosten unter Umständen über die Einkommensteuer geltend machen. Nach § 35c Einkommensteuergesetz mindert sich die Steuer im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr um je 7 Prozent und im dritten Jahr um 6 Prozent der Aufwendungen. Voraussetzungen sind unter anderem:
Voraussetzungen für den Steuerbonus
- Sie nutzen das Haus oder die Wohnung ausschließlich selbst zu Wohnzwecken.
- Das Gebäude ist bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre.
- Ein Fachunternehmen führt die Maßnahme aus und bescheinigt sie nach amtlichem Muster.
- Sie haben eine Rechnung und zahlen unbar auf das Konto des Leistenden.
- Für dieselbe Maßnahme nutzen Sie keine öffentliche Förderung.
Wer selbst einbaut, kann den Steuerbonus nicht nutzen. Mehr dazu im Artikel Fenster selbst einbauen oder Fachbetrieb.
Häufige Fehler, die eine Förderung kosten
- Zu früh bestellt: Ein Kaufvertrag ohne Förderbedingung wurde vor dem Antrag geschlossen. Er zählt als Vorhabenbeginn.
- Falscher Wert verglichen: Statt des Uw-Werts des ganzen Fensters wurde der Ug-Wert des Glases mit der Anforderung verglichen.
- Fehlende Bestätigung: Die Bestätigung der Energieberatung oder des Fachbetriebs wurde nicht eingeholt.
- Unklare Rechnung: Die Rechnung lässt nicht erkennen, welche Kosten auf die geförderte Maßnahme entfallen.
- Bonus falsch eingeplant: Der iSFP-Bonus wurde auf die ganze Summe gerechnet, obwohl er nur oberhalb der normalen Höchstgrenze wirkt und ein Mindestinvestitionsvolumen voraussetzt.
Förderung und der Fenedo Store
Fenedo verkauft im Shop Fenster mit Lieferung, ohne Montage. Ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, prüfen wir nicht, und wir können keine Förderung zusagen. Für Ihre Planung hilft Ihnen Folgendes:
- Der Konfigurator zeigt den Uw-Wert für Konfigurationen, die auf einer Herstellerangabe oder einem validierten Rechenwert beruhen. Ohne belastbare Grundlage bleibt die Uw-Zeile leer.
- Ihre Bestellung enthält die vollständige Konfiguration mit Profilsystem, Maßen und Verglasung.
- Der Vertrag kommt im Shop mit unserer Auftragsbestätigung zustande. Eine Bestellung unter der Bedingung der Förderzusage ist im Fenedo Store nicht möglich.
- Den Einbau übernimmt ein Fachbetrieb Ihrer Wahl. Eine Montage bieten wir im Shop nicht an.
Mit der Auftragsbestätigung erhalten Sie die Bestelldaten mit der vollständigen Konfiguration, nach dem Zahlungseingang die Rechnung. Ob diese Unterlagen für Ihr Programm ausreichen oder ob zusätzliche technische Nachweise nötig sind, klären Sie bitte vorab mit Ihrer Energieberatung. Fragen Sie uns vor der Bestellung, wenn ein Nachweis fehlt. Kosten und Ablauf finden Sie auf der Seite Preis und Lieferung.
Wo Sie aktuelle Informationen finden
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Zuschüsse zu Einzelmaßnahmen
- KfW für Förderkredite und Programme rund um die Sanierung
- Energieeffizienz-Expertenliste für die Suche nach Fachleuten für Energieberatung
- Energieberatung der Verbraucherzentrale für eine unabhängige Erstberatung
- Ihr Finanzamt oder Ihre Steuerberatung für die steuerliche Förderung




