Drei Wege, einer pro Maßnahme
| BEG-Zuschuss | § 35c EStG | § 35a EStG | |
|---|---|---|---|
| Höhe | 15 Prozent der förderfähigen Kosten, mit Sanierungsfahrplan unter Bedingungen 5 Prozentpunkte mehr | 7 Prozent im ersten und zweiten, 6 Prozent im dritten Jahr, zusammen 20 Prozent | 20 Prozent der Arbeitskosten |
| Was zählt | Fenster, Einbau und Umfeldmaßnahmen nach Infoblatt | Material, fachgerechter Einbau und Umfeldmaßnahmen | nur Arbeitskosten, kein Material |
| Anforderung an das Fenster | Uw höchstens 0,95 W/(m²K) | Uw höchstens 0,95 W/(m²K) | keine |
| Wer baut ein | Fachunternehmen | Fachunternehmen, mit Bescheinigung nach amtlichem Muster | Handwerksbetrieb mit Rechnung |
| Wann beantragen | vor dem Auftrag | mit der Steuererklärung nach Abschluss | mit der Steuererklärung |
| Eigene Wohnung nötig | nein | ja, ausschließlich selbst bewohnt | eigener Haushalt |
Das Bundesfinanzministerium schließt in seinem Schreiben vom 21. August 2025 die Steuerermäßigung nach § 35c vollständig aus, wenn für dieselbe Maßnahme der Handwerkerbonus nach § 35a, ein zinsverbilligtes Darlehen oder ein steuerfreier Zuschuss in Anspruch genommen wird. Die einmal getroffene Wahl gilt für den ganzen Förderzeitraum. Den Weg über den Zuschuss mit Antrag vor dem Auftrag beschreibt Förderung für neue Fenster. Eine Bestellung unter der Bedingung der Förderzusage ist im Fenedo Store nicht möglich.
Steuerermäßigung nach § 35c: Voraussetzungen
Die Erneuerung der Fenster ist in § 35c Abs. 1 ausdrücklich als energetische Maßnahme genannt. Die Steuer mindert sich im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr um je 7 Prozent und im dritten Jahr um 6 Prozent der Aufwendungen, bis zu Höchstbeträgen je Objekt.
Voraussetzungen für § 35c beim Fenstertausch
- Sie nutzen das Haus oder die Eigentumswohnung im jeweiligen Jahr ausschließlich selbst zu Wohnzwecken.
- Das Gebäude ist bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre, gerechnet ab Beginn der Herstellung.
- Ein Fachunternehmen führt den Einbau aus. Eigenleistung zählt nicht.
- Die neuen Fenster erreichen höchstens Uw 0,95 W/(m²K). Für barrierearme oder einbruchhemmende Fenster gilt höchstens 1,1 W/(m²K).
- Das Fachunternehmen bestätigt die Anforderungen mit einer Bescheinigung nach amtlichem Muster.
- Die Rechnung ist auf Deutsch, nennt die Maßnahme, die Arbeitsleistung und die Adresse des Objekts.
- Sie zahlen auf das Konto des Leistungserbringers, nicht bar.
Die Mindestwerte stehen in Anlage 4 der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung: 0,95 W/(m²K) für Fenster, Balkon- und Terrassentüren, 1,1 W/(m²K) für barrierearme, einbruchhemmende und Fenster mit Sonderverglasung, 1,3 W/(m²K) für die Ertüchtigung bestehender Fenster. Nach § 1 der Verordnung zählen die direkt mit der Maßnahme verbundenen Materialkosten, der fachgerechte Einbau und notwendige Umfeldmaßnahmen. Was der Uw-Wert aussagt und wovon er abhängt, erklärt Uw-Wert und warme Kante.
Fenster online gekauft, Einbau durch einen Betrieb
Viele kaufen die Fenster selbst und beauftragen für den Einbau einen Fachbetrieb. Für diesen Fall hat das Bundesfinanzministerium eine klare Regel. Erwirbt die steuerpflichtige Person das Material separat, zählen die Kosten dafür nur, wenn sie in der Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens gesondert ausgewiesen sind (Randnummer 64). Die Höhe entspricht dem Betrag, den Sie dem Betrieb mitteilen; der Betrieb muss ihn nicht prüfen.
- Vor dem Auftrag ansprechen
Fragen Sie den Einbaubetrieb vorab, ob er die Bescheinigung nach amtlichem Muster ausstellt und die selbst gekauften Fenster darin gesondert ausweist.
- Unterlagen zum Fensterkauf aufbewahren
Rechnung, Zahlungsnachweis und die Angaben zum Uw-Wert des gelieferten Fensters. Die Leistungserklärung des Herstellers nennt die erklärten Leistungen des Elements.
- Einbau mit Rechnung und Überweisung
Der Betrieb stellt eine Rechnung auf Deutsch mit Arbeitsleistung und Adresse. Zahlen Sie per Überweisung oder Karte, nicht bar.
- Bescheinigung und Steuererklärung
Mit der Bescheinigung tragen Sie die Aufwendungen in der Einkommensteuererklärung in der Anlage für energetische Maßnahmen ein. Rechnungen und Zahlungsnachweise legen Sie vor, wenn das Finanzamt sie verlangt.
Welche Dokumente zu jedem Fenster gehören und was in einer Leistungserklärung steht, beschreibt Leistungserklärung für Fenster. Ob Sie überhaupt selbst einbauen wollen, hilft Fenster selbst einbauen oder Fachbetrieb zu entscheiden. Für die Steuerermäßigung nach § 35c ist der Fachbetrieb Voraussetzung.
Handwerkerbonus nach § 35a: nur die Arbeit
Ohne Bescheinigung nach § 35c bleibt der Handwerkerbonus. Für Handwerkerleistungen bei Renovierung, Erhaltung und Modernisierung mindert sich die Steuer nach § 35a Abs. 3 um 20 Prozent der Aufwendungen, bis zu einem jährlichen Höchstbetrag. Begünstigt sind nach § 35a Abs. 5 nur die Arbeitskosten; das Material, also auch das Fenster selbst, zählt nicht. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Betriebs. Für öffentlich geförderte Maßnahmen mit Zuschuss oder zinsverbilligtem Darlehen gilt der Bonus nicht.
§ 35c
- Selbst bewohntes Gebäude, älter als zehn Jahre
- Fenster mit höchstens Uw 0,95 W/(m²K)
- Material und Einbau zählen, selbst gekauftes Material nur mit gesondertem Ausweis
- Bescheinigung des Fachunternehmens nötig
§ 35a
- Eigener Haushalt, auch zur Miete
- Keine Anforderung an den Uw-Wert
- Nur Arbeitskosten, nicht das Fenster
- Rechnung und Überweisung genügen
Fenster aus dem Fenedo Store und die Steuer
Wir liefern Fenster ohne Montage. Für die Steuerermäßigung nach § 35c braucht es deshalb immer einen Fachbetrieb in Ihrer Region, der einbaut und bescheinigt. Den Uw-Wert zeigt der Konfigurator nur, wenn er für Ihre Ausführung belegt ist; verbindlich ist der Wert in der Auftragsbestätigung. Wie sich Uw-Werte bei Kunststofffenstern zwischen Zweifach- und Dreifachglas unterscheiden, steht in Zweifach- oder Dreifachverglasung. Diese Übersicht ersetzt keine Steuerberatung.


