GEG heißt jetzt Gebäudemodernisierungsgesetz
Mit einem Gesetz, das am 28. Juli 2026 verkündet wurde, ist das Gebäudeenergiegesetz umbenannt und geändert worden. Seit dem 29. Juli 2026 heißt es Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG. Die Bundesregierung stellt vor allem die neuen Regeln für Heizungen heraus. Die Anforderungen an Fenster beim Austausch stehen weiter in § 36 und in Anlage 7 des Gesetzes. Im Sprachgebrauch und in vielen Angeboten heißt das Gesetz noch GEG.
Begriffe zum Fenstertausch, Stand 15.10.2026
- GModG
- Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist seit dem 29. Juli 2026 der Name des früheren Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
- Anlage 7
- Anlage 7 des GModG legt die Höchstwerte des Wärmedurchgangs für Außenbauteile fest, die in bestehenden Gebäuden ersetzt oder neu eingebaut werden.
- Uw-Wert
- Der Uw-Wert gibt an, wie viel Wärme durch das ganze Fenster mit Glas und Rahmen verloren geht, in W/(m²K); kleiner ist besser.
- Unternehmererklärung
- Die Unternehmererklärung ist die schriftliche Bestätigung eines Fachbetriebs, dass die geänderten Bauteile den Anforderungen des GModG entsprechen.
Keine Pflicht zum Austausch alter Fenster
Das GModG kennt Nachrüstpflichten für bestehende Gebäude, zum Beispiel die Dämmung der obersten Geschossdecke nach § 35. Fenster gehören nicht dazu. Alte Fenster dürfen bleiben, auch wenn sie den heutigen Höchstwert nicht erreichen.
Die Anforderung greift erst, wenn Sie Fenster ersetzen oder neu einbauen. Dann muss das neue Bauteil den Wert aus Anlage 7 einhalten. Woran Sie erkennen, dass ein Austausch sinnvoll ist, beschreibt Fenster austauschen: Anzeichen.
Höchstwerte beim Fenstertausch nach Anlage 7
Anlage 7 unterscheidet Wohngebäude und Zonen von Nichtwohngebäuden mit mindestens 19 °C Raumtemperatur auf der einen Seite und Zonen mit 12 bis unter 19 °C auf der anderen. Für Fenster in Wohngebäuden gelten diese Werte:
| Maßnahme | Höchstwert | Nummer |
|---|---|---|
| Fenster und Fenstertüren ersetzen oder neu einbauen | Uw 1,3 W/(m²K) | Nr. 2a |
| Dachflächenfenster ersetzen oder neu einbauen | Uw 1,4 W/(m²K) | Nr. 2b |
| nur Verglasung oder verglaste Flügel ersetzen | Ug 1,1 W/(m²K) | Nr. 2c |
| Fenstertüren mit Klapp-, Falt-, Schiebe- oder Hebemechanismus | Uw 1,6 W/(m²K) | Nr. 2f |
| Fenster mit Sonderverglasung, etwa Schallschutzglas | Uw 2,0 W/(m²K) | Nr. 3a |
| neue Außentüren | U 1,8 W/(m²K) | Nr. 4 |
Als Sonderverglasung zählt nach Anlage 7 unter anderem ein Schallschutzglas mit einem bewerteten Schalldämmmaß der Verglasung von mindestens 40 dB. In Zonen mit 12 bis unter 19 °C, etwa einer kaum beheizten Werkstatt, sind für Fenster und Fenstertüren bis Uw 1,9 W/(m²K) erlaubt.
Ausnahmen: kleine Änderungen, Denkmal, Härtefall
- Kleine Änderungen: Betrifft der Austausch nicht mehr als 10 Prozent der gesamten Fensterfläche des Gebäudes, gilt die Anforderung nach § 36 Satz 2 nicht. Wer ein einzelnes Fenster in einem Haus mit vielen Fenstern ersetzt, fällt oft darunter.
- Baudenkmal: Beeinträchtigt die Anforderung bei einem Baudenkmal oder bei besonders erhaltenswerter Bausubstanz die Substanz oder das Erscheinungsbild, kann nach § 105 davon abgewichen werden. Sprechen Sie vorher mit der Denkmalbehörde.
- Härtefall: Auf Antrag befreit die nach Landesrecht zuständige Behörde nach § 102 von den Anforderungen, etwa wenn sich die Investition nicht in angemessener Frist durch Einsparungen amortisiert. Die Voraussetzungen muss der Eigentümer nachweisen.
Ob die Ausnahme für Fenster greift, hängt vom ganzen Gebäude ab, nicht vom einzelnen Raum. Rechnen Sie die Fensterfläche im Zweifel mit Ihrem Fachbetrieb nach.
Wer verantwortlich ist und wer was bestätigt
Für die Einhaltung ist nach § 8 der Bauherr oder Eigentümer verantwortlich, im Rahmen ihres Auftrags auch die Betriebe, die am Gebäude arbeiten. Wer geschäftsmäßig Fenster einbaut, muss dem Eigentümer nach § 96 nach Abschluss der Arbeiten schriftlich bestätigen, dass die eingebauten Bauteile den Anforderungen entsprechen. Diese Unternehmererklärung bewahren Sie mindestens zehn Jahre auf und legen sie der Behörde auf Verlangen vor.
Kaufen Sie Fenster online und lassen Sie sie von einem Fachbetrieb einbauen, stellt dieser Betrieb die Unternehmererklärung aus. Er braucht dafür die Daten des Fensters, vor allem den Uw-Wert. Bauen Sie selbst ein, bleibt die Verantwortung bei Ihnen. Den Vergleich der beiden Wege beschreibt Fenster selbst einbauen oder Fachbetrieb.
Pflicht und Förderung: zwei verschiedene Grenzen
Das Gesetz legt fest, was mindestens erlaubt ist. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude verlangt mehr. Die Tabelle stellt beide nebeneinander.
| Pflicht beim Austausch (GModG) | Zuschuss als Einzelmaßnahme (BEG) | |
|---|---|---|
| Fenster, Balkon- und Terrassentüren | höchstens Uw 1,3 W/(m²K) | höchstens Uw 0,95 W/(m²K) |
| Dachflächenfenster | höchstens Uw 1,4 W/(m²K) | höchstens Uw 1,0 W/(m²K) |
| Schiebe- und Hebetüren | höchstens Uw 1,6 W/(m²K) | wie Terrassentüren, höchstens Uw 0,95 W/(m²K) |
| Nachweis | Unternehmererklärung des Fachbetriebs | Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Experten |
| Zeitpunkt | nach dem Einbau | Antrag vor dem Liefer- oder Leistungsvertrag |
Wer eine Förderung will, plant deshalb von Anfang an mit dem strengeren Wert. Den Ablauf des Antrags beschreibt Förderung für neue Fenster. Eine Bestellung unter der Bedingung der Förderzusage ist im Fenedo Store nicht möglich.
Den Uw-Wert im Konfigurator prüfen
Der Konfigurator zeigt den Uw-Wert für Konfigurationen, für die eine Herstellerangabe oder ein geprüfter Rechenwert vorliegt, für genau Ihr Maß. Ein Dreh-Kipp-Fenster mit 1200 × 1400 mm kommt nach Herstellerangabe auf diese Werte:
- Ideal 4000 mit Zweifachglas: Uw 1,4 W/(m²K). Das liegt über dem Höchstwert beim Austausch; der Konfigurator weist darauf hin und empfiehlt Bluevolution 82 mit Dreifachglas.
- Bluevolution 82 mit Dreifachglas und warmer Kante: Uw 0,75 W/(m²K). Das liegt unter dem Höchstwert und unter der Fördergrenze.
Werte für weitere Maße stehen in der Uw-Wert Tabelle. Verbindlich ist der Wert in Ihrer Auftragsbestätigung; die Leistungserklärung zum gefertigten Fenster erhalten Sie nach der Lieferung. Wie Sie Uw und Ug unterscheiden, erklärt Uw-Wert und warme Kante.
Vor dem Fenstertausch klären
- Wird das Gebäude beheizt, und ist es ein Wohngebäude?
- Wie viel Prozent der gesamten Fensterfläche tauschen Sie?
- Steht das Haus unter Denkmalschutz?
- Welchen Uw-Wert hat die gewählte Konfiguration für Ihr Maß?
- Wer baut ein und stellt die Unternehmererklärung aus?
- Planen Sie eine Förderung? Dann vor dem Kaufvertrag den Antrag klären.


