Nach welcher Regel Fensterglas beurteilt wird
Die Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen haben der Bundesverband Flachglas, das Glaserhandwerk und der Verband Fenster und Fassade gemeinsam herausgegeben. Die geltende Fassung trägt die Nummer 006/2019, Stand März 2019. Sie gilt für die Glasflächen, die nach dem Einbau sichtbar bleiben, und nennt Prüfbedingungen und zulässige Abweichungen.
Maßgeblich ist nach der Richtlinie die Durchsicht, also der Blick durch die Scheibe auf den Hintergrund, nicht die Spiegelung auf der Oberfläche. Auffälligkeiten dürfen vor der Prüfung nicht markiert werden, sonst sucht das Auge gezielt nach ihnen.
So prüfen Sie die Scheibe
- Tageslicht abwarten
Prüfen Sie bei diffusem Tageslicht, etwa bei bedecktem Himmel, ohne direktes Sonnenlicht und ohne Lampen. Streiflicht lässt jede Spur größer erscheinen, als sie ist.
- Abstand halten
Stellen Sie sich mit mindestens 1 m Abstand vor das Fenster und schauen Sie von innen nach außen.
- Blickwinkel wie im Alltag
Schauen Sie so, wie Sie den Raum nutzen, im Bereich von senkrecht bis 30° zur Glasfläche. Nicht flach über die Scheibe peilen.
- Zeit begrenzen
Nehmen Sie sich bis zu 1 Minute je m² Glasfläche. Was in dieser Zeit nicht auffällt, zählt nach der Richtlinie nicht.
- Zone bestimmen
Liegt die Auffälligkeit im Randbereich oder in der Mitte der Scheibe? Davon hängt ab, was zulässig ist.
- Messen und fotografieren
Messen Sie Länge oder Durchmesser mit einem Lineal und fotografieren Sie die Stelle mit einem Maßstab daneben und einmal das ganze Fenster.
Drei Zonen auf jeder Scheibe
- Falzzone R: 15 mm breit, normalerweise vom Rahmen verdeckt. Hier gibt es keine Einschränkung für Kratzer und Punkte.
- Randzone E: ein 50 mm breiter Streifen am Rand der sichtbaren Fläche. Bei Glaskanten unter 500 mm gilt ein Zehntel der Kantenlänge als Randzone.
- Hauptzone M: die übrige Fläche, für die die strengsten Werte gelten.
Zulässige Kratzer und Punkte
| Zone | Einzellänge | Summe der Längen | im eingebauten Zustand |
|---|---|---|---|
| Falzzone R | uneingeschränkt | uneingeschränkt | uneingeschränkt |
| Randzone E | bis 30 mm | bis 90 mm | bis 40 mm, zusammen bis 115 mm |
| Hauptzone M | bis 15 mm | bis 45 mm | bis 20 mm, zusammen bis 60 mm |
Im eingebauten Zustand erhöhen sich die zulässigen Längen nach der Richtlinie um 25 Prozent, aufgerundet auf volle 5 mm; die letzte Spalte zeigt das Ergebnis. Für punktförmige Fehler in der Hauptzone gilt: Größer als 2 mm Durchmesser ist nicht zulässig, kleinere sind je nach Scheibengröße in begrenzter Zahl erlaubt, bei Scheiben bis 1 m² zwei. In der Randzone sind Punkte über 3 mm nicht zulässig.
Erscheinungen, die kein Mangel sind
Die Richtlinie beschreibt mehrere physikalische Effekte, die bei Isolierglas auftreten können und kein Fehler sind:
- Isolierglaseffekt: Das eingeschlossene Gas reagiert auf Luftdruck und Temperatur. Die Scheiben wölben sich leicht, Spiegelbilder wirken verzerrt.
- Interferenzen: farbige Zonen, die sich bei Druck auf die Scheibe verändern. Sie entstehen zufällig.
- Beschlag außen: Bei gut dämmendem Glas kann sich morgens auf der Außenseite Tauwasser bilden. Mehr dazu in Kondenswasser am Fenster.
- Benetzbarkeit: Abdrücke von Saugern, Etiketten oder Fingern werden sichtbar, wenn die Scheibe nass ist, und lassen sich meist mit gründlicher Reinigung entfernen.
So reklamieren Sie bei uns
Für die Meldung bereitlegen
- Bestellnummer und Position des Elements laut Auftragsbestätigung
- Lage der Stelle: welche Scheibe, welche Zone, Abstand zum Rand
- Länge oder Durchmesser, gemessen bei den Prüfbedingungen
- Fotos mit Maßstab und ein Foto des ganzen Fensters
- Frachtbrief mit Vermerk, falls ein Schaden schon bei der Lieferung sichtbar war
Melden Sie den Befund mit Bestellnummer über die Kontaktwege in Ihrer Auftragsbestätigung. Sichtbare Transportschäden vermerken Sie am besten schon bei der Annahme auf dem Frachtbrief; wie das geht, steht in Fenster bei Lieferung prüfen. Für Verbraucher gilt: Ein fehlender Vermerk schränkt die gesetzlichen Mängelrechte nicht ein. Wie Garantie und Mängelrechte zusammenspielen, erklären die häufigen Fragen.